Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge von Busunternehmen

 

Anmeldungen für alle Reisen erbitten wir möglichst frühzeitig. Die Zuteilung der Sitzplätze erfolgt in der Regel nach der Reihenfolge der Anmeldungen
 
1. Abschluss des Reisevertrages
a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit unseren Formularen abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden.
b) An die Reiseanmeldung ist der Reisende zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns bestätigt.
c) Die Anmeldung ist, auch telefonisch oder mündlich, bindend.
d) Die Unterbringung bei Mehrtagesreisen erfolgt im allgemeinen im Zweibettzimmer. Einzelzimmer sind immer begrenzt vorhanden und erfordern einen Aufpreis.
e) Ihr Reisegepäck wird ohne Mehrpreis ( wenn nicht anders vereinbart ), jedoch ohne jegliche Haftung befördert.
Für alle Busreisen ist je nach Bestimmung ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Wir bitten auch die Zoll-und Devisenbestimmungen des jeweiligen Landes zu beachten.
2. Zahlung
a) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10 % des Reisepreises zu zahlen.
b) Der Reisebetrag ist auf Anforderung vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins im Sinne § 651 k BGB zu zahlen.
c) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 80 Euro nicht übersteigt.
3. Leistungen 
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung sowie der Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
4. Preisänderungen
Wir können  vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Hafengebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltenden Wechselkursänderungen eingetreten sind.
5. Leistungsänderungen 
a) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.
b) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen.
6. Rücktritt des Kunden - Busreisen -
a) Erfolgt der Rücktritt bis 28 Tage vor Reisebeginn - 15 Euro als Stornogebühr erhoben
b) Erfolgt der Rücktritt bis 3 Wochen vor Reisebeginn - 30 % des Gesamtreisepreises  als Stornogebühr
c) Erfolgt der Rücktritt bis 2 Wochen vor Reisebeginn - 40 % des Gesamtreisepreises  als Stornogebühr
d) Erfolgt der Rücktritt bis 1 Wochen vor Reisebeginn - 60 % des Gesamtreisepreises  als Stornogebühr
e) Bei Rücktritt in den letzten 3 Tagen oder Nichterscheinen zur Abfahrt berechnen wir den vollen Reisepreis, falls keine Ersatzperson gestellt werden kann.
7. Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter eine Bearbeitungsentgelt von 16 Euro verlangen.
8. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen.
9. Mindestteilnehmerzahl
Wird die Reise durch uns wegen ungenügender Teilnehmerzahl abgesagt, erfolgt die volle Rückerstattung des bereits bezahlten Betrages. Ein darüber hinaus bestehender Anspruch ist ausgeschlossen.
10. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
 
Bankverbindung:
Kto. 9 44 84 38     BLZ: 680 900 00  Volksbank Freiburg
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Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Wir beraten Sie gerne!