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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge von Busunternehmen |
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Anmeldungen für alle Reisen erbitten wir möglichst frühzeitig. Die
Zuteilung der Sitzplätze erfolgt in der Regel nach der Reihenfolge der
Anmeldungen
1. Abschluss des
Reisevertrages
a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit unseren Formularen abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden.
b)
An die Reiseanmeldung ist der Reisende zwei
Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns
bestätigt.
c) Die Anmeldung ist, auch telefonisch oder mündlich, bindend. d) Die Unterbringung bei Mehrtagesreisen erfolgt im allgemeinen im Zweibettzimmer. Einzelzimmer sind immer begrenzt vorhanden und erfordern einen Aufpreis.
e)
Ihr Reisegepäck wird ohne Mehrpreis ( wenn
nicht anders vereinbart ), jedoch ohne jegliche Haftung befördert.
Für alle Busreisen ist je nach Bestimmung ein
gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Wir bitten auch die
Zoll-und Devisenbestimmungen des jeweiligen Landes zu beachten.
2. Zahlung
a) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10 % des Reisepreises zu zahlen.
b)
Der Reisebetrag ist auf Anforderung vor
Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen
Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins im Sinne § 651 k BGB zu zahlen.
c)
Die Verpflichtung zur Aushändigung eines
Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24
Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 80 Euro
nicht übersteigt.
3. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach
der verbindlichen Leistungsbeschreibung sowie der Reiseunterlagen,
insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
4. Preisänderungen
Wir können vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Hafengebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltenden Wechselkursänderungen eingetreten sind.
5.
Leistungsänderungen
a) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. b) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen.
6. Rücktritt des
Kunden - Busreisen -
a) Erfolgt
der Rücktritt bis 28 Tage vor Reisebeginn - 15 Euro als Stornogebühr
erhoben
b) Erfolgt der Rücktritt bis 3 Wochen vor Reisebeginn - 30 % des Gesamtreisepreises als Stornogebühr
c)
Erfolgt der Rücktritt bis 2 Wochen vor
Reisebeginn - 40 % des Gesamtreisepreises als Stornogebühr
d) Erfolgt der Rücktritt bis 1 Wochen vor Reisebeginn - 60 % des Gesamtreisepreises als Stornogebühr
e)
Bei Rücktritt in den letzten 3 Tagen oder
Nichterscheinen zur Abfahrt berechnen wir den vollen Reisepreis, falls
keine Ersatzperson gestellt werden kann.
7. Änderungen auf
Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter eine Bearbeitungsentgelt von 16 Euro verlangen.
8.
Reiseabbruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes
abgebrochen, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bei den
Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen.
9.
Mindestteilnehmerzahl
Wird die Reise durch uns wegen ungenügender
Teilnehmerzahl abgesagt, erfolgt die volle Rückerstattung des bereits
bezahlten Betrages. Ein darüber hinaus bestehender Anspruch ist
ausgeschlossen.
10. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter an
dessen Sitz verklagen.
Bankverbindung:
Kto. 9 44 84 38 BLZ:
680 900 00 Volksbank Freiburg
. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Wir beraten Sie gerne! |
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